Wenn Sie Ihre Wohnung vor Ablauf der angegebenen Kündigungsfrist verlassen und die Zahlung der Miete bis zum Ende der Mietdauer vermeiden möchten, können Sie einen neuen Mieter stellen. Die Person muss solvent sein, bereit sein, den Mietvertrag unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen und vom Vermieter akzeptiert werden. Der Vermieter hat bis zu 30 Tage Zeit, um zu beurteilen, ob der neue Mieter die Bedingungen des Mietvertrages erfüllt und die Miete bezahlen kann. In jedem Kanton gibt es kantonale, regionale oder kommunale Schlichtungsstellen. Sie beraten Mieter und Vermieter. Bei Streitigkeiten über einen Mietvertrag versuchen sie, eine gütliche Einigung zu finden. In bestimmten Fällen (z.B. Kündigung oder Verlängerung des Mietverhältnisses oder Verwendung von Mieteinlagen) können sie eine Entscheidung treffen. Die Leistungen der Schlichtungsbehörden sind kostenlos. Wenn Sie in www.mietrecht.ch gehen und Ihre Stadt oder Postleitzahl eingeben, finden Sie die zuständigen Schlichtungsstellen in Ihrer Nähe in Mietfragen. Als Mieter können Sie einen unbefristeten Mietvertrag für einen bestimmten Termin kündigen, sofern er der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist entspricht. Das Mietrecht schreibt nicht nur vor, was ein Mietvertrag enthalten muss, wie Sie bei der Kündigung vorgehen müssen und was Sie bei einer Wohnungsübergabe beachten müssen.
Sie diktiert auch andere Pflichten und Rechte von Mietern und Vermietern. Wer Ärger (und Kosten) vermeiden will, sollte alle relevanten Informationen rechtzeitig erhalten und/oder zumindest gründlich lesen, was er unterschreiben wird (auch das Kleingedruckte). Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten, müssen Sie dies schriftlich, vorzugsweise per Einschreiben, und rechtzeitig mitteilen. Wenn Sie verheiratet sind oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen, ist das Mitteilungsschreiben nur gültig, wenn er von beiden Partnern unterzeichnet wird. Die Kündigungsfrist für Mietwohnungen beträgt in der Regel drei Monate. Sie sollten sicherstellen, dass der Mitteilungsbrief den Vermieter rechtzeitig (einen Tag vor Beginn der Kündigungsfrist) erreicht. Der Mietvertrag kann bestimmte Termine enthalten, wann eine Benachrichtigung erfolgen kann, wenn nicht die üblichen Regeln für Ihre Region gelten. Diese sind bei der Schlichtungsstelle erhältlich Sobald Sie einen Mietvertrag unterzeichnet haben, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungstermine.
Sie sollten einen Mietvertrag erst unterzeichnen, wenn Sie sicher sind, dass Sie die Immobilie mieten möchten. Die gängige Meinung, dass Sie innerhalb von fünf Tagen von einem unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten können, ist falsch. Allgemeine Bedingungen für Mietverträge (125,2 KB) Der Schweizerische Immobilienverband SVIT dient als Lobby für die Interessen der Immobilienwirtschaft in der ganzen Schweiz. Sie vertritt professionelle Immobiliendienstleister, die in den Bereichen Immobilienmanagement, Vertrieb, Entwicklung, Beratung und Vermessung tätig sind. . Nachhaltiges Immobilienmanagement im FV des Kantons Basel-Stadt und Leitlinien zur Energieeffizienz (63,5 KB) Der Schweizerische Mieterbund (www.mieterverband.ch) handelt im politischen Interesse der Mieter und beantwortet damit verbundene Fragen. Darüber hinaus bieten die kantonalen Niederlassungen eine Rechtsberatung an, die für Vereinsmitglieder kostenlos ist. Sie können viele Informationen auf ihrer Website finden. Modernes Immobilienmanagement mit dem 3-Rollen-Modell im Kanton Basel-Stadt (347,8 KB) Erstellung und Betrieb von Fotovoltaikanlagen und Solaranlagen (35,4 KB) Partnerschaftlicher Baurechtsvertrag Plus: Zusammenarbeit zwischen Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus und des Kantons (176,0 KB) Mietrecht ist sehr umfassend.