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Kabelfernsehen Vertrag ändern

  • July 23, 2020

Franchising-Behörden können dem Kabelnetzbetreiber eine Gebühr für das Recht berechnen, ein Kabelsystem in diesem Franchise-Gebiet zu betreiben; Die vom Kabelsystem gezahlte Franchisegebühr darf jedoch nicht mehr als fünf Prozent des jährlichen Bruttoumsatzes betragen. Eine Franchising-Behörde kann das von dieser Gebühr eingezogene Geld für jeden Zweck verwenden. Ein Kabelnetzbetreiber kann jede anwendbare Franchisegebühr als gesonderten Posten auf der Rechnung des Abonnenten auflisten. 30. Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung, einschließlich der anwendbaren zusätzlichen Nutzungsbedingungen, der Datenschutzrichtlinie und der Nutzungsbedingungen (“AUP”), der Ihnen zum Zeitpunkt der Installation vorgelegten Arbeits-/Serviceauftrag (“Serviceauftrag”) und der Gebührenplan stellen die gesamte Vereinbarung zwischen Suddenlink und dem Kunden in Bezug auf die Dienste dar. Keine Verpflichtung, Zusicherung oder Gewährleistung durch einen Vertreter oder Vertreter von Suddenlink im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Installation, Wartung oder dem Entfernen der Dienste oder Geräte von Suddenlink ist für Suddenlink verbindlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich hierin enthalten. iv. Die Übertragung der bestehenden Telefonnummer des Kunden an den Telefondienst würde nach alleinigem Ermessen von Suddenlink nicht gegen geltendes Recht oder die Prozesse und Verfahren von Suddenlink verstoßen. Der Text zielt jedoch auch darauf ab, ehrgeizigere Ideen zu mildern, wie zum Beispiel, dass die Konferenz zu Änderungen an den grundlegenden Verträgen des Blocks führen sollte. Und es lässt eine Schlüsselfrage offen: Wer soll das Sagen haben? Vor Aufnahme des Betriebs muss ein Kabelnetzbetreiber dem Sekretär der Kommission folgende Informationen für jede zu dienende Gemeinschaft übermitteln: Wenn ein örtlicher kommerzieller Fernsehsender den Status eines Mitführens wählt, ist er berechtigt, auf dem marktörtlichen Markt auf kabelgebundenen Gütern zu bestehen. Jedes Kabelsystem mit mehr als 12 Kanälen muss bis zu einem Drittel seiner Kanalkapazität für Must-Carry-Stationen beiseite legen.

Wenn ein Kabelsystem beispielsweise über 60 Kanäle verfügt, muss es 20 dieser Kanäle für Must-Carry-Stationen beiseite legen. Wenn es 25 Stationen auf dem Markt gibt, die gewählt müssen, kann der Kabelbetreiber 20 wählen, um zu tragen. Wenn dagegen nur 15 Stationen auf dem Markt gewählt würden, müsste das Kabelsystem alle 15 Stationen befördern. Eine Must-Carry-Station hat ein gesetzliches Recht auf eine Kanalposition, in der Regel ihre Über-die-Luft-Kanalnummer, oder eine andere Kanalnummer, auf der sie historisch getragen wurde. Gemäß dem Kabelgesetz von 1992 hat die Kommission föderale Leitlinien angenommen, die einen Standard zur Verbesserung der Qualität des Kundenservice der Kabelbetreiber vorsehen.