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Tarifvertrag friseur nrw 2020

  • August 05, 2020

Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat die Vergütungstarifverträge im Friseurhandwerk rückwirkend zum 14. September 2018 für allgemeinverbindlich erklärt. Dazu erklärte Minister Laumann in Düsseldorf: „In Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument. Ich freue mich, dass sich die Tarifpartner im Friseurhandwerk einmal mehr auf diesen Eckpfeiler der Sozialpartnerschaft besonnen haben.“ Somit müssen sich weiterhin alle Friseurbetriebe in Nordrhein-Westfalen an den zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Friseurverband ausgehandelten Vergütungstarifvertrag und die darin festgelegten Entgelte halten. „Das sichert eine einheitliche Entlohnung für die 30.000 Beschäftigten im Friseurhandwerk und schützt die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndrücker“; so Laumann. Die Vergütung beträgt nach abgeschlossener Ausbildung monatlich 1.624,50 Euro bzw. 9,50 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juni 2019 sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung auf monatlich 1.667,25 Euro (9,75 Euro) vor. Ab dem 1. Januar 2020 steigt das Entgelt auf monatlich 1.727,10 Euro (10,10 Euro).

Allgemeinverbindlich sind alle Entgeltgruppen bis zur Geschäfts- bzw. Betriebsleitung mit abgeschlossener Meisterprüfung. Hier beträgt das Entgelt monatlich 2.479 Euro und wird stufenweise bis zum 1. Januar 2020 auf 2.616,30 Euro erhöht. Im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen gibt es 31.258 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 11.096 Betriebe. Mit seiner Entscheidung ist der Arbeitsminister einer Empfehlung des zuständigen Tarifausschusses gefolgt, der aus jeweils drei Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besteht. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Vergütungstarifvertrages wurde in den letzten Jahren regelmäßig von den Tarifvertragsparteien beantragt und ausgesprochen. Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Tarifvertrag für Auszubildende im Friseurhandwerk erneut für allgemeinverbindlich erklärt.

„Gerade in Zeiten abnehmender Tarifbindung ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Instrument. Ich freue mich, dass die Tarifpartner erneut einen Antrag gestellt haben“, hebt Minister Laumann hervor. Für die Auszubildenden im Friseurhandwerk ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein wichtiges Zeichen. Ein wertschätzender Umgang, eine qualifizierte Ausbildung und vor allem eine angemessene Ausbildungsvergütung setzen Anreize, sich für eine Ausbildung in dieser Branche zu bewerben. Gleichzeitig schützen sie die Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen, in dem der Wettbewerb über die Qualität und nicht über den Lohn ausgetragen wird. Für die Auszubildenden gibt es seit dem 1. August dieses Jahres im ersten Ausbildungsjahr monatlich 540 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 650 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 770 Euro. Im August 2020 erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen auf 575 Euro im ersten Jahr, 685 Euro im zweiten und 790 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Eine erneute Erhöhung findet im darauffolgenden Jahr statt: Ab August 2021 beträgt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr 610 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 720 Euro und 815 Euro im dritten Ausbildungsjahr.Damit liegen die vereinbarten Entgelte über der gesetzlich neu geregelten Mindestausbildungsvergütung. „Den tarifvertraglichen Regelungen kommt gegenüber den gesetzlichen Regelungen, die immer nur einen Mindeststandard vorgeben, besondere Bedeutung zu. Denn die Tarifvertragsparteien verfügen im Gegensatz zum Gesetzgeber über spezielle Branchenkenntnisse“, so Laumann. Im Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen gibt es 31.126 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 11.094 Betriebe*.

* Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2018 Die hier zusammengestellten Regelungen wurden zuletzt aktualisiert im Juni 2020.